Informationen zu den Beiträgen

Die Tarife für den monatlichen Elternbeitrag staffeln sich je nach Betreuungsbedarf. Die benötigten Stunden pro Woche werden addiert und dann durch 5 geteilt. Diese durchschnittliche tägliche Buchungszeit ergibt dann die Kostenstufe in der Beitragstabelle.

Staatliche Zuschüsse zu den Elternbeiträgen, die der Kindergarten erhält - derzeit ein Zuschuss von 100.- Euro für Kinder ab dem 3.Lebensjahr - werden an die Eltern weiter gereicht und reduzieren entsprechend den Gesamtbetrag!

Die aktuellen Beitragsätze finden sie in der Beitrags- und Buchungsvereinbarung, erhältlich im Kindergartenbüro oder hier unter Downloads.


Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 80,-€. Bei größeren Ausflügen fallen ggf. noch Fahrtkosten und Eintrittsgelder an.

Die Beiträge sind für das ganze Kindergartenjahr zu entrichten, welches am 01. September beginnt und am 31. August endet, und zwar auch in Zeiten von Krankheit, Ferien oder falls aus aus einem zwingenden Grund der Kindergarten vorübergehend geschlossen werden müsste. Ebenso muss für Schulanfänger der Ferienmonat August des letzten Kindergartenjahres mitbezahlt werden.

In einigen Fällen übernimmt der Landkreis voll oder teilweise die Kindergartengebühren. Die Eltern müssen dafür einen Antrag beim Kreisjugendamt in Rosenheim stellen. Bitte reichen Sie den Antrag früh genug ein, da rückwirkend keine Zuschüsse gewährt werden. Die Bearbeitungszeit dauert circa drei Monate! Der Antrag muss jedes Kindergartenjahr erneut gestellt werden. Die Antragsformulare sind im Kindergarten erhältlich.